Am 17. Juni 2017,neue Vorschriften zum Fällen von Bäumen und Sträuchern , basierend auf dem Naturschutzgesetz vom 16. April 2004 (Gesetzblatt Nr. . von 2013 , Pos. 627, in der geänderten Fassung). Die Änderungen heben die Rechtmäßigkeit des Grundstückseigentümers auf, wurden ab dem 1. Januar 2017 eingeführt und gelten bis heute. Derzeitdürfen nur einige Bäume ohne Genehmigung gefällt werdenSind die aktuellen Regelungen für die Bürger von Vorteil? Hier sindwelche Bäume ohne Erlaubnis gefällt werden dürfengemäß den neuesten Vorschriften. ArtikelAktualisiert im Herbst 2021! "
Welche Bäume ohne Erlaubnis gefällt werden dürfen - lernen Sie die neuen Regelungen kennen!
Massenfällung von Bäumen auf Grundstückenführte zu weiteren gesetzlichen Änderungen bezüglich des Fällens von Bäumen und Sträuchern. Das Gesetz vom 1. Januar 2017 wurde geändert und berücksichtigt die Notwendigkeit,die Absicht zu melden, Bäume und Sträucherauf einem Privatgrundstück zu fällen, falls der Umfang des Baumstamms gemessen wird in 5 cm Höhe bestimmte Werte überschreitet, also
Aufgrund der oben genanntenwerden wir nicht alle Bäume und Sträucherwie bisher entfernen können.
Das bisherige Verfahren zur Entfernung von Bäumen und Sträuchern ging davon aus, dasswir keine Genehmigung zum Fällen des Baumes benötigten, wenn der Baum oder Strauch auf unserem Grundstückwuchs und die Der Zweck des Entfernens des Baums stand in keinem Zusammenhang mit der Instandh altungstätigkeit in einem bestimmten Gebiet.
Auchbrauchten wir keine Genehmigung, um einen Baum oder Strauch zu entfernen, wenn wir ein Gewerbe führten , aber der Umfang des Baumstammes bei einer Höhe von 130 cm überschritt 50 cm oder 100 nicht cm bei Pappel, Weide, Rosskastanie und Eschenblattahorn, Silberahorn, Robinie und Londoner Platane, und der Strauch oder die Büsche wuchsen in einer Gruppe von nicht mehr als 25 m².
Neue Regelungen zum Fällen von Bäumen und Sträuchern gehen davon aus, dass :
Für das Fällen von Bäumen, deren Stammumfang 5 cm nicht überschreitet, benötigen Sie keine Genehmigung:
Andererseits, wenn der Baum einen Umfang von mehr cm hat, 5 cm hoch ist,müssen Sie den geplanten Holzeinschlag melden . Danach führt die zuständige Behörde, z.B. die Gemeinde, der wir den Baumschlag melden, innerhalb von 21 Tagen eine Kontrolle durch und erstellt einen Bericht.
Innerhalb von 14 Tagenprüft die Gemeindeverw altung, ob es Kontraindikationen gibt, die Pflanze zu fällen , z.B. wird das Grundstück in das Denkmalregister eingetragen und das Areal ausgewiesen für Grün im Bebauungsplan
Wenn wir nach 14 Tagen keine Antwort erh alten, können wir davon ausgehen, dasswir die Erlaubnis erh alten haben, einen Baum oder Strauch auf unserem Grundstück zu fällen .
Ohne Erlaubnis darf auch gekürzt werden :
Was hat es mit derErlaubnis zum Fällen von Obstbäumenauf sich? Bei Obstbäumen und Sträuchern verhält es sich wie bisher, nämlichdiese Pflanzen dürfen ohne Genehmigung entfernt werden , es sei denn, sie wachsen auf denkmalgeschützten Grundstücken oder in Grünanlagen, z B. Boulevards oder Herrenhäuser, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. In Klein- und Hausgärten dürfen Obstbäume gefällt werden, ohne um Erlaubnis zu fragen oder eine solche Absicht zu melden.
MSc Eng. Joanna Białowąs