Erlaubnis, den Baum zu fällen. Wie bekommt man sie und wer gibt sie aus?

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Baumfällung und -beseitigung sind in besonderen Vorschriftengeregelt, die noch einmal geändert wurden und am 17. Juni 2017 in Kraft getreten sind. Bisher musste der Grundstückseigentümer dies nicht haben Erlaubnis, den Baum zu fällen, wie ist es jetzt? Siehewie man eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes erhält , wer sie ausstellt und wo man eine solche Genehmigung beantragt. Es lohnt sich auch, herauszufinden,wann eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes nicht erforderlich ist , um nicht unnötigerweise das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung durchlaufen zu müssen. Hier ist alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie sich entscheiden, Ihren Baum zu fällen!


Wann ist eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes erforderlich?

Manchmal kommt es vor, dasswir einen Baum in unserem Hinterhof oder auf einem Grundstück außerhalb der Stadt fällen wollenDie Gründe können unterschiedlich sein. Es kann ein alter, kranker Baum sein, der brechen und uns gefährden kann. Es kann ein Baum sein, der in der Nähe eines Gebäudes wächst, das zu viel Schatten wirft oder sogar eine Sachgefahr darstellt. Manchmal wollen wir den Garten einfach umgest alten, etwas anders gest alten, und der Baum an einem bestimmten Ort passt nicht zu uns.
Früherwar es nicht erforderlich, eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen oder Sträucherneinzuholen, die auf Grundstücken wuchsen, die Privatpersonen gehörten und für nicht geschäftliche Zwecke entfernt wurden.

Die neuen Regelungen zum Fällen von Bäumen erforderndie Meldung der Absicht, Bäume und Sträucher auf Privatgrundstücken zu fällenwenn der Umfang des Baumstammes, gemessen in 5 cm Höhe, Folgendes überschreitet:

  • 80 cm? für Pappel, Weide, Esche und Silberahorn,
  • 65 cm? bei Rosskastanie, Robinie und Londoner Platane
  • 50 cm? für andere Baumarten

Wie erh alte ich die Erlaubnis, einen Baum zu fällen?

Um eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes zu erh alten, müssen Sieeinen Antrag auf Genehmigung zum Fällen von Bäumen oder Sträuchern stellenbeim Stadt- oder Gemeindeamt, beim Kreisamt ( wenn das Grundstück der Gemeinde gehört und nicht zum Dauernießbrauch übertragen wurde), oder an den Woiwodschaftsmarschall (wenn das Grundstück der Stadt mit Kreisrechten gehört und nicht zum Dauernießbrauch übertragen wurde) oder an den Woiwodschaftsinspektor von Denkmäler (sofern das Grundstück im Denkmalregister eingetragen ist)
Ein Antrag auf Genehmigung zum Fällen eines Baumes kannauch über die ePUAP-Plattform gestellt werden, hierfür benötigen wir ein vertrauenswürdiges Profil oder eine sichere elektronische Signatur.
Die Mitteilung über die Absicht, einen Baum zu fällen, sollte unter anderementh alten. Vor- und Nachname des Antragstellers, Bezeichnung des Grundstücks, von dem der Baum entfernt werden soll, und eine Zeichnung oder Karte, aus der hervorgeht, wo sich der Baum auf dem Grundstück befindet.
Dem Antrag auf Genehmigung zum Fällen von Bäumen oder Sträuchern sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen , z.B. eine Erklärung des rechtlichen Eigentums an der Immobilie oder eine Erklärung des Eigentümers des Grundstücks, der sich bereit erklärt, Bäume und Sträucher zu fällen.

Wer erteilt die Genehmigung zum Fällen des Baumes? Wo bewerben?

Die Frage der Erlangung von Genehmigungen zum Fällen von Bäumenist Gegenstand von Artikel 83 des Gesetzes vom 16. April 2004 über den Naturschutz (Gesetzblatt Nr. 92, Pos 880, in der geänderten Fassung). Es besteht aus sechs Absätzen, die die Genehmigung der Baum- oder Strauchentfernung (Absätze 1 und 2), Varianten der Erlaubnis (Absatz 3) sowie die Voraussetzungen für die Beantragung einer Genehmigung (Absätze 4 und 5) regeln als Ausnahmen von der Regel, dass das Entfernen eines Baumes oder Strauches einer Genehmigung bedarf (Absatz6).
Das geltende Naturschutzgesetz sieht in Anlehnung an das Umweltschutzgesetz von 1980 als Regel vor, dassdie Entfernung eines Baumes oder Strauches eine Genehmigung der zuständigen Behördeerfordert, die deren Leiter ist die Gemeinde, der Bürgermeister oder Einwohner der Stadt und ausnahmsweise der Denkmalpfleger der Provinz oder der Staroste.
Der Restaurator nimmt diese Funktion wahr, wenn auf dem im Denkmalverzeichnis eingetragenen Grundstück ein Baum oder Strauch wächst. Auf der anderen Seite erteilt die Staroste eine Genehmigung, wenn ein Baum oder Strauch aus dem Grundstück der Gemeinde entfernt wird.
Seit dem 1. Januar 2016 ist der Woiwodschaftsmarschall die neue Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen für Immobilien zuständig ist, die kreisfreien Städten gehören.


Gut zu wissen, wenn keine Erlaubnis zum Fällen eines Baumes erforderlich ist

Wer kann eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes beantragen?

Die Genehmigung zum Fällen eines Baumes kannvom Eigentümer des Grundstücks mit Bäumen und Sträuchern beantragt werden.
Der Eigentümer kann der Eigentümer des Grundstücks oder eine andere Person sein, die das Grundstück verw altet (z Linien), dann muss er die Zustimmung des Eigentümers nicht beifügen . Das Amt informiert den Grundstückseigentümer über den Eingang eines solchen Antrags.
Änderung der Vorschriften über Rechtsänderungen im Bereich des Baum- und Grünflächenschutzeshebt die Zustimmungspflicht für die Entnahme von Bäumen und Sträuchern durch alle Eigentümer von Genossenschaften und Wohngemeinschaften bei geplantem Fällen von Bäumen und Sträuchern auf , mindestens 30 Tage vor Einreichung des Antrags bei der Geschäftsstelle.

Bekommen wir immer die Erlaubnis, den Baum zu fällen?

Nach Meldung der Absicht, einen Baum oder Strauch von unserem Grundstück zu entfernendie zuständige Behörde (z.B.der Gemeinde), führt innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung der Meldung eine Inspektion durch und erstellt einen Bericht. Nach der Prüfung kann die Behörde innerhalb von 14 Tagen durch Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn nicht,können wir den Baum entfernen
Der Einspruch wird in der Regel erhoben, wenndie Anzeige die Entfernung eines Baumes betrifft, der der Genehmigungspflicht unterliegt , und auch wenn die Anzeige nicht alle in Abs. 5 Kunst. 83f, d.h. den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, die Bezeichnung des Grundstücks, von dem der Baum entfernt werden soll, und eine Zeichnung oder Karte, aus der hervorgeht, wo sich der Baum auf dem Grundstück befindet. Dann erlegt die zuständige Behörde durch Bescheiddie Verpflichtung auf, die Anzeigeinnerhalb von 7 Tagen zu vervollständigen.
Die zuständige Behördedarf unter anderem der Protokollierungnicht zustimmen auf einem in das Denkmalregister eingetragenen Grundstück, in einer im örtlichen Raumordnungsplan als Grünfläche ausgewiesenen oder durch andere Bestimmungen des örtlichen Raumordnungsplans geschützten Fläche oder wenn der Baum die Merkmale eines Monumentalbaums trägt.
Was ist wichtig, wenn innerhalb von 5 Jahren nach der Inspektion ein Antrag auf Baugenehmigung gemäß dem Gesetz vom 7. Juli 1994 gestellt wurde? Baurecht, und diese Bebauung steht im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes und wird auf einem Teil des Grundstücks ausgeführt, auf dem der entnommene Baum gewachsen ist, legt die Behörde unter Berücksichtigung der auf Grund der Augenscheinnahme ermittelten Daten dem Grundstück auf Eigentümer durch Bescheiddie Verpflichtung zur Zahlung von Baumfällgebühren

Wann ist die Erlaubnis zum Löschen eines Baums nicht erforderlich?

Im polnischen Recht gibt esAusnahmen von der Genehmigungspflicht für das Entfernen von Bäumen und Sträuchern , die nicht für Pflanzen erforderlich sind, die in der Liste der Ausnahmen aufgeführt sind - in Artikel 83f des Naturschutzgesetzes vom 16. April 2004.
Zu den im Gesetz genannten Ausnahmen gehören:

  1. a) in Büscheln wachsender Strauch oder Sträucher mit einer Fläche bis 25 m²,
  2. Gehölze in Vegetationsflächen mit dekorativer Funktion, geordnet nach der Verbreitung und Auswahl der Pflanzenarten, ausgenommen Gehölze im Fahrstreifen einer öffentlichen Straße, auf denkmalgeschützten Grundstücken und Grünanlagen ,
  3. Bäume mit einem Stammumfang von 5 cm oder weniger: 80 cm? bei Pappeln, Weiden, Esche-Blatt-Ahorn und Silber-Ahorn 65 cm? bei Rosskastanie, Robinie und Londoner Platane 50 cm? für andere Baumarten
  4. Bäume oder Sträucher entfernt, um nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wiederherzustellen,
  5. Bäume oder Sträucher auf Plantagen oder in Wäldern im Sinne des Waldgesetzes vom 28. September 1991,
  6. Obstbäume oder Sträucher, ausgenommen solche, die auf dem in das Denkmalregister eingetragenen Grundstück oder in Grünanlagen wachsen,
  7. Bäume und Sträucher, die infolge natürlicher Faktoren, eines Unfalls oder einer Katastrophe gebrochen oder umgestürzt sind.

MSc Eng. Joanna Białowąs

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