Teich- und Baurecht - Verordnungen, Baugenehmigung

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Ein Teichin einem Garten kann viel Freude, aber auch Sorgen bereiten, wenn sich herausstellt, dass wir ihn illegal angelegt haben. Informieren Sie sich über dieTeichbauverordnung , erfahren Sie wannTeichbaugenehmigungund laden Sie sich die Vorlagen der erforderlichen Dokumente herunter.


Teich - wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

" Der Frühling kommt, wir haben etwas Boden und viel Enthusiasmus, um einen Teich zu bauen. Wir fragen uns, welche Form das Becken haben wird, welches Material, welche Pflanzen wir um den Teich pflanzen, oder entscheiden uns, Fische hineinzulassen … Endlich kommt der Frühling, dann der Sommer - wir wissen bereits, wie unser Traumteich aussehen wird, wo und wie wir es platzieren und mit dem Bau beginnen.Dann meldet sich unser netter Nachbar, der sich etwas mit Bauvorschriften auskennt und uns nicht mag, freundlicherweise, dass wir gerade eine Baugenehmigung gemacht haben … "
"Wir sind überrascht - wie? In unserem eigenen Bereich, ein kleiner Teich? Durch welches Gesetz zwingen sie uns, sie zu demontieren, oder noch schlimmer, eine beträchtliche Legalisierungsgebühr zu zahlen und mit schwierigem Papierkram herumzuspielen? Durch welches Gesetz? Tja - das Baurecht. "
Gemäß dem Baugesetz vom 7. Juli 1994 (d. h. Gesetzblatt von 2006, Nr. 156, Pos. 1118, in der geänderten Fassung) dürfen Bauarbeiten nur auf der Grundlage eines Baugenehmigungsbeschlusses begonnen werden – mit einigen Ausnahmen, von denen wir sich derzeit für den Teich interessieren.

"

Gemäß den Bestimmungen von Art. 29 Sek. 1 Punkt Nach § 15 des Baugesetzbuchesist für den Bau von Hausbecken und Teichen bis 30 m² keine Baugenehmigung erforderlich. Dennoch, Art. 30 Sekunden. 1 Punkt 1 verpflichtet uns, solche Bauten der zuständigen Behörde zu melden . "
Und hier noch ein kleiner Hinweis:Sowohl die Errichtung eines Bauobjekts ohne gültige Baugenehmigung als auch die Errichtung ohne Anzeige des Objekts, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, sondern nur eine Anzeige – ist eine Baurechtswidrigkeit.
Überlegen wir uns also heute, was zu tun ist, damit unser Nachbar nicht die Befriedigung bekommt, uns zu zwingen, den fertigen Teich abzureißen? Wenn die Fläche unseres kleinen Teiches 30 m nicht überschreitet, reicht es aus, einen Antrag zu stellen. Der Antrag soll Art, Umfang und Art der Ausführung von Bauarbeiten und deren Beginn sowie eine Erklärung über das Recht zur baulichen Nutzung des Grundstücks enth alten. Es ist ratsam, eine Zeichnung, eine Skizze oder eine Karte mit dem markierten Investitionsstandort und sogar eine bescheidene Beschreibung des beabsichtigten Umfangs der Arbeiten beizufügen (dies kann dem Antrag beigefügt werden).
Das alles reichen wir in einem Exemplar beim zuständigen Landratsamt ein und sorgen dafür, dass das andere Exemplar (für unser eigenes Archiv) von der netten Dame im Sekretariat mit dem Eingangsdatum abgestempelt wird. Alternativ wird der Antrag postalisch mit einer Rückeingangsbestätigung versandt. Dies ist wichtig, da wir mit den Arbeiten erst nach 30 Tagen nach Zustellung des Antrags an die Poviat Starosty beginnen können und sofern diese innerhalb dieser Frist keinen Einspruch erhebt (durch Beschluss). Denken Sie daran, dass das in der Mitteilung angegebene Datum des Beginns der Arbeiten den vom Baugesetz vorgeschriebenen Zeitraum von 30 Tagen sowie das mögliche Versanddatum per Post abdecken sollte. Beispielsweise schreiben wir die Benachrichtigung am 16.02.2009 und beabsichtigen, sie noch am selben Tag per Post zu versenden (bei der jetzigen Poststelle ist mit Sicherheit von einer 7-tägigen Zustellfrist auszugehen). Daher zählen wir den 30-Tage-Zeitraum ab dem 24. Februar, und das in der Meldung angegebene Datum des Beginns der Arbeiten ist der 26. März 2009.
Wir können mit den Arbeiten innerhalb von zwei Jahren ab dem in der Anzeige angegebenen Datum des Baubeginns beginnen, d. h. bis zum 26. März 2011.
Ist eine Ergänzung der Mitteilung erforderlich, verpflichtet die zuständige Behörde den Antragsteller, die fehlenden Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist zu ergänzen, und erhebt sie bei Nichtergänzung durch Bescheid Einspruch
Aufgrund seiner Einstufung ist unser Teich als Bauobjekt jedoch nicht baustellenbuchpflichtig.
Bei einem Teich mit einer Fläche von mehr als 30 m² ist die Vorgehensweise anders, da hier bereits eine Baugenehmigung erforderlich ist. Nützliche Buchstabenmuster:
"border=0 height=23 width=24 für ein nicht baugenehmigungspflichtiges Bauobjekt (PDF) "
"border=0 height=23 width=24 der Errichtung eines nicht baugenehmigungspflichtigen Bauobjekts (DOC) "
"border=0 height=23 width=24 (PDF) "
"border=0 height=23 width=24 (DOC)

Der obige Text basiert auf dem Rechtsstand vom 02.02.2009. Dies ist keine Rechtsberatung. Der Autor des Textes übernimmt keine Gewähr für die spätere Aktualität des Textes und ist nicht verantwortlich für die Einh altung der oben genannten Empfehlungen.

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