Bevor Sie in Ihrem Garten oder Grundstück ein Feuer anzünden , lesen Sie unbedingt diesen Artikel. Sie vermeiden viele Unannehmlichkeiten und Bußgelder. Das Verbrennen von Blättern, Ästen und anderen Abfällen nach der Gartenarbeit ist strengstens verboten. Wenn wir eine Wurst backen wollen, können wirim Garten ein Feuer anzündenaber nur mit geeignetem Holz und unter Einh altung der Vorgaben der Rezepte. Massaker? Kein so furchterregender Teufel. Wir erklären schon alles :-)
Darf man im Garten Feuer machen?
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Feuer in Gärten werden normalerweise aus zwei Gründen angezündet:
Wir müssen diese beiden Fälle getrennt diskutieren.
Im ersten Fall ist die Sache ganz klar -Gartenabfälle, wie trockenes Laub, gemähtes Gras oder geschnittene Äste, dürfen nicht auf dem Grundstück verbrannt werdenAuch wenn sind von Krankheiten und Schädlingen befallene Pflanzenteile. Wir alle sind verpflichtet, Abfälle zu trennen und gemäß den in der jeweiligen Gemeinde geltenden Vorschriften abzugeben. In der Regel muss der Grünabfall an den von der Gemeinde festgelegten Terminen bei der PSZOK (Stelle für selektive Abfallsammlung) angeliefert oder in Säcken verpackt abgegeben werden (so oft werden im Herbst Herbstlaubsammlungen organisiert).
Es ist verboten, in Gärten Blätter zu verbrennen und Äste zu schneiden
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Die obige Problematik wird durch das Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012geregelt, das die Verbrennung von gesammelten Pflanzenresten erlaubt, sofern sie nicht der Abfallpflicht unterliegen getrennte Sammlung. Bis vor wenigen Jahren war die Mülltrennung nicht üblich und nur einige Kommunen untersagten die Verbrennung von Pflanzenresten. Derzeit ist jedochin ganz Polen die Pflicht zur Mülltrennung in Kraft, und somit darf keine Gemeinde Grünabfälle aus dem Garten selbst verbrennen
Nr Verbrennung von Reststoffanlagen, egal ob es sich um unser privates Grundstück, einen Hinterhofgarten oder ein Grundstück innerhalb der ROD handeltBei Kleingartenanlagen ist das Verbrennen von grüner Masse auch durch die ROD-Verordnung selbst verboten in § 68, Ziff 5 verbietet die Verbrennung jeglicher Abfälle und Pflanzenreste im Bereich des ROD.
Auf unserem eigenen Grundstück dürfen wir aber in den Zellen ein Feuer machen, nennen wir es "Freizeit", also zum Beispiel eine Wurst backenAber bei so einem Brand dürfen wir auch keine Gartenabfälle verbrennen. Die Blätter sind nicht geeignet, weil sie zu viel Rauch abgeben (wir werden gleich den Faden der Rauchbelästigung entwickeln), aber die Zweige sollten auch nicht verbrannt werden. Schnittreste sind Abfall und sollten wie oben beschrieben entsorgt werden.Im Feuer sollten wir nur richtig vorbereitetes Brennholzverbrennen (vorzugsweise mit einer Luftfeuchtigkeit von 20-30%), das ein Minimum an Rauch und Schadstoffen in die Atmosphäre abgibt.
Ein sicheres Feuer ist erlaubt
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Bei der Bestimmung eines Brandplatzes müssen wir auch die Brandschutzvorschriften berücksichtigenDiese Frage wird durch die Verordnung des Ministers für Inneres und Verw altung vom 7. Juni 2010 geregelt .über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauwerken und Flächen (GBl. Nr. 109 Pos. 719). Nach diesen Vorschriftenist ein Feuer im Garten oder auf dem Grundstück illegalwenn:
Wenn wir sicher sind, dass wir gegen keine der oben genannten Vorschriften verstoßen, müssen wir trotzdem an den Rauch denken. Nun,Rauch von unserem Lagerfeuer kann nicht auf die Straße gelangen, wo er die Sicht einschränken und eine Gefahr im Autoverkehr darstellen könnte , und er sollte die Nachbarn nicht belästigen.
Die letzte Ausgabe regelt Art. 144 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um Maßnahmen zu unterlassen, die die Nutzung benachbarter Grundstücke über das durchschnittliche Maß hinaus beeinträchtigen würden, das sich aus der sozioökonomischen Bestimmung des Grundstücks und den örtlichen Verhältnissen ergibt. Wenn alsoein Nachbar die Polizei oder die Stadtpolizei anruft und meldet, dass er durch Rauch oder einen unangenehmen Brandgeruch gestört wird, bekommen wir vielleicht einen StrafzettelAlso ist es manchmal besser, die Nachbarn zu fragen wenn es ihnen nichts ausmacht. Geplantes Lagerfeuer.